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Fördermöglichkeit durch die
Pflegeversicherung

Pflegeversicherte Mieter und Eigentümer ab einer Einstufung nach Pflegegrad 1 erhalten auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (SGB XI, § 40 Abs. 4 Pflegeversicherungsgesetz), um die Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, zu erleichtern oder um eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Der Antrag ist formlos unter Angabe der beabsichtigten Maßnahme und eines Kostenvoranschlages an die zuständige Pflegeversicherung des Versicherten zu stellen.
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